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Bulgarien - Überblick
In Bulgarien leben 7,577 Millionen (Stand Dezember 2008) Menschen, über 1,3 davon wohnen in der Hauptstadt Sofia.
Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte beträgt 69 Menschen pro km² und liegt damit unter dem europäischen
Durchschnitt von 116,7. Der Anteil der Stadtbevölkerung liegt bei 68,3 Prozent. Die Geburtenrate beträgt 1,07%,
die Todesrate liegt bei 1,22%, woraus eine leichte Tendenz zur Abnahme der Gesamtbevölkerung in den letzten
Jahren resultiert.
In der ethnischen Mischung machen die Bulgaren mit 83,9% den größten Teil der Einwohner aus. Weitere Bevölkerungsgruppen sind 9,4% bulgarische Türken, 4,7% Roma und eine kleine Anzahl Juden, Armenier, Russen und Griechen.
Hauptstadt: Sofia
1,3 Millionen Einwohner (Stand Dezember 2008 )
Einreise: Am 20. September 2006 hat das bulgarische Parlament das Gesetz für die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt in der Republik Bulgarien von Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihren Familienmitgliedern verabschiedet (veröffentlicht in Darzhaven vestnik Nr. 80/03.10.06).
Das Gesetz gilt auch für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der EWG (Island, Liechtenstein und Norwegen), Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft und deren Familien, und tritt ab dem Tag des EU-Beitritts Bulgariens in Kraft.
Nach diesem Gesetz dürfen die Staatsangehörigen der o.g. Staaten mit ihrem Personalausweis oder Reisepass in Bulgarien ein- und ausreisen, bzw. sich aufhalten.
Auf Beschluss der bulgarischen Regierung werden die Regelungen dieses Gesetzes bereits ab dem 27. Oktober 2006 angewendet.
Ortszeit: November bis Februar MEZ + 1, März bis Oktober MEZ + 2
In der ethnischen Mischung machen die Bulgaren mit 83,9% den größten Teil der Einwohner aus. Weitere Bevölkerungsgruppen sind 9,4% bulgarische Türken, 4,7% Roma und eine kleine Anzahl Juden, Armenier, Russen und Griechen.
Hauptstadt: Sofia
1,3 Millionen Einwohner (Stand Dezember 2008 )
Einreise: Am 20. September 2006 hat das bulgarische Parlament das Gesetz für die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt in der Republik Bulgarien von Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihren Familienmitgliedern verabschiedet (veröffentlicht in Darzhaven vestnik Nr. 80/03.10.06).
Das Gesetz gilt auch für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der EWG (Island, Liechtenstein und Norwegen), Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft und deren Familien, und tritt ab dem Tag des EU-Beitritts Bulgariens in Kraft.
Nach diesem Gesetz dürfen die Staatsangehörigen der o.g. Staaten mit ihrem Personalausweis oder Reisepass in Bulgarien ein- und ausreisen, bzw. sich aufhalten.
Auf Beschluss der bulgarischen Regierung werden die Regelungen dieses Gesetzes bereits ab dem 27. Oktober 2006 angewendet.
Ortszeit: November bis Februar MEZ + 1, März bis Oktober MEZ + 2